DR. STEFAN BANDEL
Amtsnachfolger des Notars Prof. Dr. Reimann
Notar mit dem Amtssitz in Passau
Zum 01.02.2013 hat sich Herr Notar Dr. Stefan Bandel mit Herrn Notar Michael Pich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden. Die Homepage des gemeinsamen Notariats findet sich unter www.bandel-pich.de.
Mit den enthaltenen Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Eindruck von unserem Tätigkeitsfeld vermitteln und Sie über aktuelle juristische Entscheidungen informieren.
Selbstverständlich ersetzen diese Informationen nicht die fachlich fundierte und individuelle Beratung. Wir bitten Sie deshalb sich bei gegebenen Anlass vertrauensvoll an uns persönlich zu wenden.
Am 1. Mai 2013 tritt der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft, den die beiden Länder in einem bilateralen Abkommen Anfang 2010 beschlossen haben.
BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - XII ZB 647/12.
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so wird ihm durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt.
Die Bürger der Europäischen Union haben ab heute Zugang zu Informationen über das Güterrecht von Eheleuten und Partnern sämtlicher EU-Länder in der Sprache ihrer Wahl. Die von den Notaren Europas mit Unterstützung der Europäischen Kommission erstellte Website www.coupleseurope.eu ist nunmehr im Internet verfügbar.
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.